Sehr geehrte Frau Bunse!
Vielen Dank für Ihre an Herrn Staatssekretär Ostermayer gerichtete e-mail bezüglich der Einstellung des Portals ORF Futurezone.
Mit der angesprochenen Änderung des ORF-Gesetzes wird im Konkreten festgelegt, dass die ORF Futurezone als Special-Interest-Portal bis 1. Oktober 2010 einzustellen ist.
Das Gesetz schließt definitiv nicht aus, dass die bisher auf Futurezone angebotenen Inhalte wie zum Beispiel Datenschutz oder Netz- und IKT-Politik nunmehr verstärkt im Rahmen der Überblicksberichterstattung des ORF vermittelt werden. Der ORF hat bereits angekündigt, dass diese Themen weiterhin vom ORF Network behandelt werden.
Darüber hinaus stünde es dem ORF offen die gleichen Inhalte als Sendungsbegleitung zu Hörfunk- und Fernsehsendungen mit diesen Themenschwerpunkten bereitzustellen. Allein die Wiedereinführung eines umfassenden Special-Interest-Portals ohne Sendungszusammenhang wäre nun verboten.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Erich König
Bundeskanzleramt
Büro des Staatssekretärs für Koordination und Medien








opalkatze
20. Juni 2010 at 03:31
Schöner Artikel in der ZEIT: Onlineportal Futurezone: ORF soll Qualität sparen, nicht Geld