RSS

Uschis Geheimnis

20 Sep

Nach erst sieben Monaten ist es dem Mysterium Ministerium von der Leyen bereits gelungen, dem Willen des Bundesverfassungsgerichts zu entsprechen und die Neuregelung der Hartz IV-Regelsätze in Angriff zu nehmen.

Ob der übliche Ablauf, einen Gesetzentwurf möglichst zeitnah nach Bekanntgabe zu veröffentlichen, wegen des Drucks der Öffentlichkeit oder durch die schlechte Angewohnheit, solche Schriftstücke nur noch mit der heißen Nadel zu stricken – Karlsruhe wird’s schon richten -, über Bord geworfen wurde, sei dahingestellt. Zahlen jedenfalls gibt es erst nächste Woche.

Geheimnisträgerin von der Leyen verkündete also heute nur Nachrichten, die sich in der Presse auf den ersten Blick recht gut machen: Die gesamte Anpassung soll sich an realen Preisen und Löhnen orientieren, nicht mehr an den Renten. Künftig sollen ÖPNV-Tickets, Internetzugang und Praxisgebühr berücksichtigt werden. Kinder werden wahrscheinlich mehr Geld bekommen, weil ihre Bezüge nicht mehr aus den Erwachsenensätzen hergeleitet werden sollen, außerdem wird es Zusatzleistungen geben. Ihre Bildungs-Chipkartenträume scheint die Ministerin für’s Erste aufgeschoben zu haben.

Solche Hurranachrichten verstellen jedoch den Blick auf’s Kleingedruckte: Zugrunde gelegt werden die Kosten anhand drei Monate lang geführter Haushaltsbücher von Geringverdienern, die in fünfjährlich erfolgenden Stichproben ermittelt werden. Die Zahlen von 2008 lagen anscheinend noch nicht vor – man darf wohl nicht verlangen, daß solche vergleichsweise nebensächlichen Auswertungen beispielsweise mit Hilfe moderner Datentechnik schneller zur Verfügung stehen könnten. Bankhäuser haben da natürlich andere Möglichkeiten, aber da geht es schließlich ums System, nicht lediglich um Menschen.

Die Mietkosten dürfen – wie bereits in einigen Bundesländern üblich – frei festgelegt werden. Die Kommunen können sie nach Mietspiegel oder Ermessen vorgeben. Da es in vielen Gemeinden gar keinen Mietspiegel gibt, wird es wohl auf die Ermessensgrundlage hinauslaufen. Dem Leistungsempfänger wird selbst im Klageweg ein langwieriges Verfahren mitsamt einzuholender Gutachten nicht erspart bleiben, die Sozialgerichte werden weiterhin gut zu tun haben.

Bei den Sanktionen – die dadurch allerdings nicht gerechter werden – gibt es immerhin eine winzige Verbesserung: Sie sind innerhalb von drei Monaten nach dem erwiesenen Versäumnis auszusprechen.

Den Zeitplan beschreibt die Süddeutsche wie folgt:

Am 20. Oktober soll das Bundeskabinett die neuen Regeln verabschieden. Da das Gesetz zustimmungspflichtig ist, muss sich von der Leyen mit den Ländern einigen. Dafür ist Zeit bis zum 17. Dezember, der letzten Sitzung des Bundesrats in diesem Jahr. Gelingt dies nicht, sind die neuen Regelsätze von 2011 an gültig. Die restlichen Neuregelungen könnten dann im Laufe des kommenden Jahres rückwirkend in Kraft treten.

Etwa zeitgleich erschien übrigens diese Meldung: HRE bestätigt Zahlung von Millionenprämien.

Flattr this

Mehr bei der Tagesschau, taz, n-tv, Sozialhilfe24.

Kommentar von Heribert Prantl in der SZ: Hartz IV als Wundertüte

Der Spiegelfechter u.a. mit ‘Wie lügt man mit Statistik?’: Darf es ein bißchen mehr sein?

Update
Noch ist nichts ‘raus, aber so ähnlich hatte ich mir das gedacht: Ein Häppchen mehr Hartz IV, die Rede ist von deutlich weniger als 20 Euro Erhöhung. Na ja, wenn das dann wenigstens endlich für Proteste gut ist -

 

Über opalkatze

einigkeit und recht auf frechheit. politik, journalismus, bürgerrechte, gesellschaft, alltägliches.
10 Comments

Geschrieben von - 20. September 2010 in Kaffeesatz, Kultur, Politik

 

Schlagwörter: , , , , , , ,

10 Antworten zu Uschis Geheimnis

  1. rauskucker

    20. September 2010 at 23:54

    Was passiert eigentlich am 2.1.2011?
    (wenn sie das Gesetz dann nicht durchhaben.)
    Dann gilt doch wieder das alte ALG2 / Sozialhilfe- Ding? Oder nicht?

     
  2. opalkatze

    21. September 2010 at 00:19

    @rauskucker
    Gute Frage. Nächste Frage?

    Grundsätzlich ja, aber in diesem Fall steht Karlsruhe dahinter, das sollte für ein wenig Bewegung sorgen …

     
  3. rauskucker

    21. September 2010 at 00:22

    Also: Danke, Uschi!

     
  4. opalkatze

    21. September 2010 at 00:30

    @rauskucker
    Öhm – wofür?!

     
  5. rauskucker

    21. September 2010 at 00:34

    Na, die hat’s doch verbockt.

    (heißt Du Uschi??)

     
  6. opalkatze

    21. September 2010 at 01:15

    @rauskucker
    Na, das Danke hörte sich ein wenig zu ernsthaft an ,) Du kannst Vera zu mir sagen (bwahaaa …)

     
  7. Sabine Engelhardt

    21. September 2010 at 12:13

    @opalkatze: Was heißt, Karlsruhe steht dahinter? Das Bundesverfassungsgericht kann keine Sanktionen für den Fall verhängen, daß sich eine Regierung nicht an ein Urteil hält. Und das weiß die Regierung, weiß Zensursula auch ganz genau. Die nächste Klage kann Monate bis Jahre dauern, muß sie also nicht jucken.

    Ich meine, das wär doch was: Das zuständige Ministerium zahlt für jeden Tag, den eine solche Frist überschritten wird, $viel Euronen an … hm, ja wen eigentlich? :-)

    Gruß, Frosch

     
  8. opalkatze

    21. September 2010 at 14:08

    @Sabine
    Also, ich als Fachfrau für Verfassungsrecht -
    - hab keine Ahnung.

    Weiß einer der Leser mehr?

    Zur Zahlungsfrage im casus belli: An uns!

     
  9. opalkatze

    22. September 2010 at 10:09

    @Sabine
    Laut Randnummer 218 gilt das Gesetz rückwirkend, wenn es später erlassen wird.

    (Dank an Thomas Stadler)

     

Was meinst du?

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Log Out / Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Log Out / Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Log Out / Ändern )

Verbinde mit %s