Ein Gastbeitrag von Lutz Hausstein, Autor der Untersuchung ‘Was der Mensch braucht‘.
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Als das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) am 09. Februar 2010 die Grundlagen der Festsetzung des Regelsatzes der sozialen Mindestsicherung kritisierte, machte ein Begriff die Runde, von dem bis dato die meisten Menschen noch nichts gehört hatten: EVS (Einkommens- und Verbrauchsstichprobe). Das BverfG kritisierte in seinem Urteil zwar prinzipiell die Berechnung der Hartz-IV-Sätze, stellte jedoch gleichzeitig die aktuell praktizierte Berechnungsmethode der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS-Methode) nicht infrage und stellte es der Bundesregierung frei, darauf zurückzugreifen. Im selben Urteil verwies das BVerfG jedoch auch auf das Grundrecht zur Gewährleistung einer menschenwürdigen Existenz nach Art. 1 Grundgesetz (GG) zur Sicherung der physischen Existenz, sowie ein Mindestmaß an gesellschaftlicher, kultureller und politischer Teilhabe. Dieses ist, so das BVerfG, „unverfügbar“ und „muss eingelöst werden“. Der nun vor wenigen Tagen vorgelegte Referentenentwurf zur Neuberechnung der Regelsätze durch die Bundesregierung basiert erneut auf der EVS-Methode. Read the rest of this entry »